Referenzen – Details | ib/K Ingenieurbüro für Bauphysik Kettenis
Wärmeschutz
Einfamilienhaus-Neubau in Aachen
Architekt: fischerarchitekten, Prof. Horst Fischer (Aachen)
Wer ein Gebäude errichten möchte, das unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden soll, muss den Genehmigungsbehörden u. a. einen Wärmeschutznachweis vorlegen. Darin wird bescheinigt, dass die Wärmedämmung aller Außenbauteile und die eingesetzte Haustechnik den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.

Wir können diesen Nachweis entweder auf Basis der vom Architekten vorgegebenen Bauteilkonstruktionen erbringen oder einen eigenständigen Entwurf der Regelquerschnitte erarbeiten, mit denen die Anforderungen erfüllt werden. Die Haustechnik wird in enger Abstimmung mit dem Haustechniker geplant.

Neben dem winterlichen Wärmeschutz ist auch der sommerliche Wärmeschutz eines Gebäudes sorgfältig zu planen, um übermäßig hohe Innentemperaturen zu vermeiden. DIN 4108 Teil 2 „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ begrenzt die zulässigen solaren Wärmeeinträge transparenter Bauteile. Auch hierfür erstellen wir die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Nachweise. Wir berechnen die notwendigen Glasqualitäten, Raumklimadaten und Speicherkapazitäten von Bauteilen und entwerfen individuelle Sonnenschutzlösungen für Ihr Bauvorhaben.
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EFH-Neubau in Aachen

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